AGB Hundetraining Anja Muhr

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Vertragsbeziehung zwi-schen Anja Muhr, Hundetraining, nachfolgend „Hundeschule“ genannt und Personen, die mit der Hundeschule diesen Vertrag abschließen, nachfolgend auch „Kunde“ genannt. Der mit dem Kun-den teilnehmende Hund wird nachfolgend auch „Hund“ genannt.

1. Vertragsgegenstand

1.1. Die Hundeschule erbringt Beratungsdienstleistungen für Menschen und Hunde, insbesondere Einzelstunden, Gruppenkurse, Seminare, Freilaufgruppen, Welpengruppen, etc. Das Ausbil-dungsangebot enthält je nach Bedarf theoretische und die praktische Ausbildungselemente.

1.2. Bei der einzelnen Inanspruchnahme von Leistungen der Hundeschule handelt sich um einen Dienstvertrag gemäß § 611 BGB. Die Hundeschule unterbreitet dem Kunden Handlungsvorschlä-ge. Ein konkreter Erfolg ist seitens der Hundeschule nicht geschuldet, es sei denn, ein solcher ist ausnahmsweise zuvor ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich vereinbart worden. Die Hundeschule ist nicht verpflichtet, den Hund selbst an der Leine zu führen oder anzufassen.

2. Art der Schulungen

2.1 Einzelstunden
In den Einzelstunden erhält der Kunde zum vereinbarten Termin Einzelunterricht. Die Vergütung ist am Ende der Stunde in bar zu zahlen oder vorab zu überweisen.

2.2 Gruppenkurse
Die Hundeschule bietet zu den angegebenen Zeiten je nach konkretem Angebot geschlossene oder offene Gruppenkurse an. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt.

2.2 Workshops, Intensivkurse
Die Hundeschule bietet Schulungen zu speziellen Themen an. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt.

3. Vertragsabschluss

3.1 Die Anmeldung des Kunden, egal ob schriftlich, mündlich oder online (z.B. per Mail) stellt ein verbindliches Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrages mit der Hundeschule dar. Der Vertrag mit der Hundeschule kommt zustande, sobald letztere das verbindliche Angebot des Kun-den in angemessener Zeit annimmt (innerhalb von zwei Wochen); letzteres kann auch durch Übersendung der Rechnung erfolgen.

3.2 Die Hundeschule behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestanzahl der Teilnehmer für Gruppenkurse/Workshops/Intensivkurse, die regelmäßig der Hälfte der höchsten Anzahl der Teilnehmer entspricht, bis zum Beginn der einzelnen Schulung nicht erreicht wird. Das Gleiche gilt, wenn ein Trainer und Referent ausfällt. Der Kunde hat in diesem Falle keine Vergütung zu zahlen, darüber hinausgehenden Schadensersatz kann nicht geltend machen.

4. Vertragsinhalt

4.1 Eine Unterrichtseinheit dauert sechzig Minuten, es sei denn, der konkrete Kurs sieht etwas anderes vor oder es ist etwas anderes vereinbart.

4.2. Der Unterricht erfolgt grundsätzlich am für den konkreten Kurs angebotenen Ort. Er erfolgt abweichend davon an einem anderen Ort, wenn eine solche rechtzeitig vorher durch die Hunde-schule mitgeteilt wird.

4.3 Die Hundeschule behält sich vor, einzelne Termine für Schulungen abzusagen, wenn ein Trainer oder Referent ausfällt oder wenn die Wetterbedingungen eine ordnungsgemäße Durch-führung nicht gestatten. Der abgesagte Termin ist nachzuholen. Kann der Kunde am Nachholter-min aus vertretbaren Gründen nicht teilnehmen, muss er diesen nicht vergüten.

4.4 Die Aufnahme des Hundes in einen Gruppenkurs/Workshop/Intensivkurs ist nur möglich, wenn der Hund die Mindestvoraussetzungen zur Aufnahme in den konkreten Kurs erfüllt, die durch die Hundeschule im Voraus festgelegt werden. Die Hundeschule ist bei Nichtverträglichkeit in der Gruppe berechtigt, dem Kunden für die Zukunft eine andere Gruppe zuzuweisen.

4.5 Der Kunde kann seinen Anspruch auf Teilnahme am Kurs nicht ganz oder teilweise auf Dritte übertragen.

5. Pflichten des Kunden

5.1. Der Kunde sichert zu, dass der Hund während der gesamten Beauftragung der Hundeschule ordnungsgemäß behördlich gemeldet ist, über vollen Impfschutz verfügt, und für ihn eine gültige und angemessene Haftpflichtversicherung besteht. Auf Verlangen der Hundeschule hat der Kunde dieser den Impfpass, die behördliche Anmeldung sowie die Police der Haftpflichtversicherung auch wiederholt vorzulegen.

5.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Hundeschule vor Ausbildungsbeginn und vor dem jeweiligen Unterrichtsbeginn über chronische oder ansteckende Krankheiten sowie Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit des mit ihm teilnehmenden Hundes zu informieren, soweit solche bis dahin vom Kunden nicht offen gelegt wurden. Bei ansteckenden Krankheiten ist die Hunde-schule berechtigt, den Hund für die Dauer vom Unterricht auszuschließen.

5.3. Bei Läufigkeit einer Hündin ist die Hundeschule hierüber rechtzeitig vor Beginn der Unter-richtsstunde zu informieren.

5.4 Auf dem gesamten Trainingsgelände gilt für den Hund dauerhaft Leinenpflicht; die Entschei-dung, ob und wann der Hund insgesamt oder in einzelnen Unterrichtsteilen abzuleinen ist, obliegt der Hundeschule.

5.5 Der Kunde hat den Kot seines Hundes sofort selbst zu entsorgen.

5.6 Der Kunde ist zur aktiven Mitwirkung im Unterricht verpflichtet und muss während der Un-terrichtsstunden bei dem Hund anwesend sein. Der Hund ist stets von einer erwachsenen Person zu führen.

5.7 Verspätungen des Kunden, egal aus welchem Grunde und egal bei welchen Unterrichtseinhei-ten, gehen zu seinen Lasten und berechtigen ihn nicht zur Minderung der Vergütung. Erscheint der Kunde nicht spätestens fünfzehn Minuten nach dem vereinbarten Beginn der Einzel-Unterrichtsstunde, ist die Hundeschule berechtigt, den Termin für ihn abzusagen. Ein Anspruch des Kunden auf Nachholung oder Rückerstattung der Vergütung besteht in den vorstehenden Fällen nicht.

6. Zahlungskonditionen

6.1. Sämtliche Vergütungen richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste oder den jeweils an-gegebenen Preisen im Einzelfall, die der Webseite, dem Preisaushang und/oder dem entspre-chenden Werbemedium der Hundeschule zu entnehmen ist.

6.2 Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Hundeschule die Kosten des Kurses per unver-schlüsselter Mail (pdf.) in Rechnung stellt. Der Kunde ist verpflichtet, diese Kosten spätestens zehn Kalendertage nach Rechnungserstellung im Voraus per Überweisung, ausnahmsweise in bar, vollständig zu entrichten. Zahlt der Kunde bei Fälligkeit nicht oder nicht vollständig, kann die Hundeschule nach fruchtloser einmaliger Mahnung insgesamt vom Vertrag zurücktreten.

7. Vertragsbeendigung / Terminabsage

7.1 Ist eine bestimmte Dauer für die Dienstleistung bestimmt und verhalten die Parteien sich ver-tragsgemäß, steht beiden kein ordentliches Kündigungsrecht zu. Das Recht zur fristlosen Kündi-gung aus wichtigem Grund, den die andere Vertragspartei gesetzt hat, oder wegen Störung der Geschäftsgrundlage bleibt jeder Vertragspartei vorbehalten. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch die Hundeschule ist z.B. gegeben, wenn der Kunde elementar oder wiederholt gegen seine Pflichten gemäß Ziffer 5 verstößt oder sich der Kunde selbst oder der Hund in einer Art und Weise verhält, die den Unterricht und/oder das Training der anderen Teilnehmer stört, oder wenn der Kunde in einer Art und Weise auf den Hund oder einen anderen Hund einwirkt, die den Grundsätzen der Hundeschule für den Umgang mit Tieren widerspricht. Kündigt die Hundeschule berechtigt fristlos, hat der Kunde alle verbindlich gebuchten Unterrichtseinheiten zu zahlen. Kündigt der Kunde berechtigt fristlos, hat die Hundeschule die gezahlten Kosten für nicht mehr vom Kunden in Anspruch genommene Unterrichtseinheiten zu erstatten.

7.2 Die Hundeschule arbeitet mit einem so genannten „Bestellsystem“. Bestellsystem bedeutet, dass die an den Kunden vergebenen Termine ausschließlich für diesen Kunden reserviert werden. Der Kunde hat aus Gründen, die nicht von der Hundeschule zu vertreten sind, bei vertragsgemäß durch die Hundeschule angebotener Leistung kein Recht auf Rücktritt oder Nachholung der Leis-tung. Unberührt bleiben etwaige gesetzliche Rücktrittsrechte.

8. Haftung

8.1. Die Haftung der Hundeschule für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung der Hundeschule ist, auch bei Haftung für leichte Fahrlässigkeit, stets der Höhe nach auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden be-grenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei folgenden Ausnahmen. bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten (letzteres sind Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist) sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 283 BGB); in den vorgenannten Ausnahmen haftet die Hundeschule für jeden Grad des Verschuldens. Die Regelung der Nr. 5 Abs. 1 gilt für Schadensersatz neben der Leistung sowie statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere in Verbindung mit der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung sowie bei Ersatz vergeblicher Aufwen-dungen.

8.2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen oder Verrichtungsgehilfen der Hundeschule.

8.3. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für den Hund, auch wenn er auf Veranlassung der Hundeschule handelt und sich auf dem Schulungsgelände befindet.

8.4. Auch soweit der Kunde durch die Hundeschule aufgefordert wird, den Hund von der Leine zu lösen, bleibt die alleinige Haftung des Kunden bestehen.

9. Ton-, Bild- und Tonbildaufnahmen

9.1 Jedwede Ton-, Bild- und/oder Tonbildaufnahmen sämtlicher Veranstaltungen und/oder Leis-tungen jedweder Art der Hundeschule durch den Kunden oder Dritte sind ausnahmslos nicht ge-stattet.

9.2 Der Kunde erklärt sein Einverständnis mit der Verwendung der fotografischen oder Video-aufnahmen seiner Person in oder anlässlich von Unterrichtseinheiten durch die Hundeschule in folgendem Umfang:
– Veröffentlichung auf der Webseite der Hundeschule www.anja-muhr.de;
– – Veröffentlichung auf dem Instagram-Kanal oder der Facebook-Seite der Hundeschule;
Jede Veröffentlichung dient nur der Präsentation der Hundeschule oder zu internen Schulungs-zwecken.

Dem Kunden ist bekannt, dass Fotos/Videoaufnahmen gegebenenfalls überarbeitet werden und dass es sich sowohl um Porträts als auch um Ganzkörperaufnahmen oder um Gruppenbilder han-deln kann. Dem Kunden ist bekannt, dass im Internet veröffentlichte Daten von Dritten kopiert, weiterverbreitet bzw. mit spezieller Software archiviert werden können; ihm ist bekannt, dass Da-ten im Internet nach deren Löschung auf der Ursprungsseite weiterhin verfügbar sein können.

Eine Verwendung der Aufnahmen des Kunden für andere als die vorbeschriebenen Zwecke oder ein Inverkehrbringen durch Überlassung der Aufnahmen an Dritte ist unzulässig. Die erteilte Einwilligung ist freiwillig. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft wider-rufen werden, dies gegenüber der Postadresse des Unternehmens oder unter folgender Mailadres-se: info@anja-muhr.de . Wird die Einwilligung von dem Kunden nicht erteilt oder widerrufen, entstehen ihm dadurch keine Nachteile.

Die verwendeten Aufnahmen werden unverzüglich entfernt/gelöscht, wenn der Kunde seine Einwilligung widerruft. Fotos, auf denen der Kunde gemeinsam mit anderen Personen abgebildet ist, können – je nach Interessenlage – entweder hinsichtlich der Person des Kunden unkenntlich gemacht statt gelöscht oder noch einige Zeit weiterverwendet werden, bis sie mit zumutbaren Zeit- und Kostenaufwand durch adäquate andere Fotos ersetzt werden können, auf denen der Kunde nicht zu sehen ist.

10. Unterlagen

Unterlagen, insbesondere Seminarunterlagen, die von der Hundeschule ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne eine ausdrückliche Einwilligung des Urhebers in kei-ner Weise vervielfältigt, verarbeitet und/oder verbreitet werden.

11. Datenschutz

11.1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zur Hundeschule erhaltenen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer, etc.) im Sinne des Daten-schutzgesetzes von der Hundeschule erhoben, verarbeitet, übermittelt und gespeichert werden, soweit dies im Rahmen der Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages erforder-lich ist.

11.2. Die personenbezogenen Daten des Kunden, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung des mit der Hundeschule abgeschlossenen Vertrages verwendet. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Bestandsdaten, etwa für Zwecke der Werbung oder Marktforschung etc. erfolgt ausdrücklich nicht, es sei denn der Kunde hat dies ausdrücklich ge-wünscht oder darin eingewilligt.

11.3. Die personenbezogenen Daten, welche erforderlich sind, um die Dienstleistungen der Hun-deschule mit dem Kunden zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten), werden ebenfalls ausschließlich zur Abwicklung des mit der Hundeschule abgeschlossenen Vertrages verwendet. Solche Nutzungsdaten sind insbesondere die Merkmale zur Identifikation, Angaben über die ge-buchten Leistungen oder ersichtliche Interessen durch die Begründung des Vertragsverhältnisses. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Nutzungsdaten etwa für Zwecke der Werbung oder der Marktforschung erfolgt ausdrücklich nicht, es sei denn der Kunde hat dies ausdrücklich ge-wünscht oder darin eingewilligt.

11.4. Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages, vollständiger Zahlung und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen werden die Daten des Kunden gelöscht.

12. Vorrang dieser Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen der Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Hunde-schule im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Hundeschule auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

13. Nebenbestimmungen

Bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt.
Die Unwirksamkeit von Teilen dieser Geschäftsbedingungen oder etwaige Lücken berühren nicht die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien ergänzend dasjenige vereinbaren, was der rechtsungültigen Be-stimmung am nächsten kommt. Ansonsten gilt die gesetzliche Vorschrift. Es kommt ausschließlich deutsches Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung.

Stand 02/2025